Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeine Regelungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für das vertragliche Verhältnis zwischen dem Vermittler und den Anlegern hinsichtlich der Nutzung der Plattform sowie der Anlagevermittlung.
Leistungsgegenstand
Der Vermittler betreibt eine Plattform, auf der interessierte Nutzer („Anleger“) in ausgewählte Anlageprojekte investieren können. Die Leistungen umfassen:
- Bereitstellung von Informationen zu Finanzanlagen und Immobilienangeboten („Nutzung der Plattform“).
- Vermittlung von Anlageverträgen („Anlagevermittlung“).
Für die volle Nutzung der Plattform und Investitionsmöglichkeiten ist eine Registrierung und der Abschluss eines Nutzungsvertrags erforderlich.
Registrierung
- Nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen dürfen sich registrieren. Natürliche Personen müssen volljährig sein.
- Die Registrierung erfolgt durch Angabe von Name/Firma, E-Mail-Adresse und Passwort. Wegwerf-E-Mail-Adressen und Mehrfachregistrierungen sind unzulässig.
- Alle Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Notwendige Identifizierungsnachweise nach Geldwäschevorschriften sind vorzulegen. Bei fehlenden oder unrichtigen Angaben kann die Registrierung abgelehnt oder späterige Investitionen untersagt werden.
- Nach erfolgreicher Registrierung entsteht ein Nutzungsvertrag. Der Vermittler kann die Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern oder den Vertrag kündigen. Bei missbräuchlichem Gebrauch (z. B. Nichtzahlung) kann der Anleger sofort ausgeschlossen werden.
- Der Anleger kann die Löschung seines Accounts jederzeit veranlassen; dies beendet den Nutzungsvertrag ebenfalls.
- Der Anleger ist allein verantwortlich für die Aktualität seiner Daten sowie die Geheimhaltung und Sicherheit seiner Zugangsdaten. Bei Verdacht auf Missbrauch hat er den Vermittler unverzüglich zu informieren.
- Der Anleger muss regelmäßig Sicherungskopien aller auf der Plattform eingegebenen oder empfangenen Daten erstellen.
- Der Vermittler darf Telefongespräche mit dem Anleger zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten aufzeichnen; der Anleger stimmt dem ausdrücklich zu, sofern er nicht zu Beginn widerspricht.
- Aus Gründen der Betriebs- oder Datensicherheit kann der Vermittler den Zugang vorübergehend sperren; der Anleger wird in Textform darüber informiert.
4. Nutzung der Plattform und Anlagevermittlung
Die auf der Plattform dargestellten Anlageprojekte ermöglichen Anlegern, innerhalb eines festgesetzten Zeitraums mit den angebotenen Finanzanlagen zu investieren. Der Vermittler stellt dazu die relevanten Informationen der Emittenten oder Anbieter bereit.
- Der Vermittler übernimmt keine Gewähr für Bonität, Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Diese dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung.
- Der Anleger muss selbst prüfen, ob ein Investment für seine Ziele und seine Risikobereitschaft geeignet ist. Eine Anlageberatung oder Kaufempfehlung erfolgt nicht.
- Der Vermittler unterstützt lediglich technisch den Ablauf und übermittelt die Willenserklärung des Anlegers an den Emittenten oder Anbieter. Rechts- und Steuerberatung werden nicht erbracht. Anleger sollten vorab eigene Beratungen einholen.
5. Tätigung einer Investition
- Der Anleger wählt den gewünschten Investitionsbetrag aus. Je nach Art der Finanzanlage können Mindest- oder Höchstbeträge gelten.
- Die Investition erfolgt durch Klicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“. Die rechtlichen Beziehungen ergeben sich ausschließlich aus den Regelungen der jeweiligen Finanzanlage.
- Vor der Investition kann der Anleger alle Vertragsdokumente herunterladen und speichern. Nach Abschluss erhält er diese auch per E-Mail.
- Ergänzende Bedingungen gelten für spezielle Anlagearten (z. B. Nachrangdarlehen, Teilforderungen, Publikums-AIF) und für Club-Deal-Vertrieb.
- Bei jeder Anlage besteht ein Totalverlustrisiko – der Anleger kann sein eingesetztes Kapital einschließlich aller Kosten verlieren. Fremdfinanzierung erhöht dieses Risiko, weil Zinsen und Rückzahlung des Darlehens bei Nichterlös weiterhin zu leisten sind.
6. Vergütung, Verzicht auf Herausgabe von Zuwendungen
- Der Anleger zahlt keine Vergütung an den Vermittler.
- Der Vermittler erhält von Emittenten im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften Provisionen (§ 17 FinVermV). Art und Umfang dieser Zahlungen werden dem Anleger rechtzeitig offengelegt.
- Diese Provisionen stehen ausschließlich dem Vermittler zu. Der Anleger verzichtet hiermit ausdrücklich auf Ansprüche auf Rückzahlung dieser Provisionen (§§ 667, 675 BGB, § 384 HGB).
7. Haftung des Vermittlers
- Für Mängel oder Fehler der Plattform haftet der Vermittler nur bei arglistigem Verschweigen.
- Er haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses begrenzt. Kein Ersatz für entgangenen Gewinn oder entgangenen wirtschaftlichen Erfolg.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstige Dritte.
- Für Störungen außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Leitungsüberlastung, Telekom-Ausfälle) haftet der Vermittler nicht.
- Keine Haftung für die Wirksamkeit der abgeschlossenen Finanzanlageverträge, Ausfallrisiken der Anlage, Insolvenz des Emittenten/Anbieters/Treuhänders/Zahlungsabwicklers oder strafrechtliches Fehlverhalten von Geschäftspartnern.
- Keine Haftung für Informationen, die der Emittent/Anbieter dem Vermittler zur Verfügung stellt.
8. Laufzeit, Kündigung
- Der Nutzungsvertrag läuft unbefristet und kann von beiden Seiten jederzeit mit 14-tägiger Frist in Textform gekündigt werden (z. B. per E-Mail an vc@viridicapitis.de).
- Verträge mit Emittenten oder Anbietern bleiben unabhängig von der Beendigung des Nutzungsvertrags bestehen.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Schlussbestimmungen
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
- Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Textform (auch bei Änderung dieser Klausel).
- Änderungen der AGB erfolgen durch Übersendung der neuen Bedingungen in Textform mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten mit Hinweis auf Widerspruchsrecht und -frist. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss internationaler Kollisionsnormen.
- Gerichtsstand für Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
- Der Vermittler ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen, z. B. Deutsche Bundesbank oder BaFin. Informationen und Kontaktdaten finden sich unter den jeweiligen Websites.
- Die EU-OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
B. Besondere Regelungen betreffend die jeweilige Art von Finanzanlagen
Die nachfolgenden Regelungen gelten ergänzend zu Abschnitt A für die jeweilige Anlageart.
I. Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
1. Investition in Nachrangdarlehen
- Der Anleger gewährt dem Darlehensnehmer ein Nachrangdarlehen mit fester Laufzeit und Zinssatz.
- Auszahlungen (Zinsen, Rückzahlung) erfolgen nur, wenn sie nicht zu einem Insolvenzeröffnungsgrund beim Darlehensnehmer führen würden. Zahlungen können sich verzögern oder entfallen.
- Im Insolvenzfall sind Ansprüche des Anlegers gegenüber anderen vorrangigen Gläubigern nachrangig. Das Nachrangdarlehen ähnelt einer eigenkapitalähnlichen Beteiligung mit erhöhtem Ausfallrisiko.
2. Besonderheiten bei der Investition
- Übersteigt der ausgewählte Investitionsbetrag bei bestimmten Personengruppen € 1.000,00, muss der Anleger eine Erklärung zu seiner finanziellen Situation gemäß § 2a Abs. 3 VermAnlG abgeben. Ohne Nachweis ist nur eine Anlage bis € 1.000,00 möglich.
- Mit Klick auf „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ kommt ein Darlehensvertrag zustande. Der Vermittler leitet die Willenserklärung weiter und stellt die Vertragsdokumente bereit.
- Die Zahlung erfolgt treuhänderisch über ein BaFin-aufsichtiges Zahlungsinstitut. Der Vermittler nimmt kein Geld entgegen.
- Der Darlehensvertrag endet automatisch am Laufzeitende; Auszahlung von Zinsen und Kapital erfolgt treuhänderisch.
II. Ansprüche aus Teilforderungen eines Bankdarlehens (sonstige Vermögensanlagen)
1. Investition in Teilforderungen
- Der Anleger erwirbt durch Abschluss eines Anlagevertrags eine Teilforderung an einem Bankdarlehen, das eine Partnerbank an den Kreditnehmer vergibt.
- Die Teilforderung umfasst anteilige Rückzahlung des Darlehensbetrags und Zinsen sowie ggf. Erlösbeteiligung aus Verwertung der Sicherheiten, anteilig am Gesamtanlagebetrag.
- Das Risiko besteht darin, dass der Kreditnehmer seine Zahlungspflichten nicht (vollständig) erfüllt. Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit kann zu Teil- oder Totalausfall führen.
2. Besonderheiten bei der Investition
- Bei bestimmten Personengruppen über € 1.000,00 muss eine Erklärung zur finanziellen Situation gemäß § 2a Abs. 3 VermAnlG erbracht werden; sonstige Beschränkungen können aus dem Anlagevertrag resultieren.
- Mit Klick auf „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ kommt ein Anlagevertrag über den Kauf und die Abtretung der Teilforderung zustande. Der Vermittler leitet die Willenserklärung weiter und stellt die Dokumente bereit.
- Die Zahlung erfolgt treuhänderisch über den Zahlungsabwickler; der Vermittler nimmt kein Geld entgegen.
- Der Anlagevertrag endet automatisch am Laufzeitende; Auszahlung der Zahlungsansprüche erfolgt treuhänderisch.
III. Geschlossene Publikums-AIF
1. Investition in geschlossene Publikums-AIF
- Die Investition erfolgt durch Beitritt als unmittelbarer Kommanditist oder Abschluss eines Treuhandvertrags mit der Treuhandkommanditistin. Durch Beitritt wird der Anleger unmittelbarer Gesellschafter; durch Treuhandvertrag erwirbt er mittelbar Anteile.
- Ordentliches Kündigungsrecht besteht in der Regel nicht; nur außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Bei Ausscheiden erhält der Anleger eine Abfindung gemäß Gesellschaftsvertrag.
- Der Anleger trägt das Risiko, dass Steuerverpflichtungen aus der Beteiligung entstehen, ohne dass Rückflüsse erfolgen.
2. Besonderheiten bei der Investition
- Nur Anleger, die die Beitrittsvoraussetzungen der jeweiligen Fondsgesellschaft erfüllen, können teilnehmen.
- Der Anleger muss das vorgegebene Mindestinvestitionsvolumen der Fondsgesellschaft beachten.
- Vor dem Zeichnungsvorgang stellt der Vermittler alle Vertragsdokumente auf der Plattform und per E-Mail bereit. Auf Wunsch auch in Papierform. Mit Annahme der Zeichnungserklärung durch die Fondsgesellschaft oder Treuhandkommanditistin kommt die Investition zustande.
- Die Zahlung erfolgt treuhänderisch über den Zahlungsabwickler oder unmittelbar gemäß Zeichnungsschein. Der Vermittler nimmt kein Geld entgegen.
- Die Beteiligung endet spätestens mit Auflösung der Fondsgesellschaft; der Anleger erhält ein Auseinandersetzungsguthaben laut Gesellschaftsvertrag.
C. Besondere Regelungen betreffend einen Vertrieb als VIP-Anleger
Der Vermittler bietet bestimmte Finanzanlagen ausschließlich ausgewählten Anlegern in einem geschützten Bereich der Plattform („VIP-Anlage“) an. Diese Regelungen gelten ergänzend zu Abschnitt A und für VIP-Anlagen in Form von Nachrangdarlehen oder Teilforderungen.
1. Geschützter Plattformbereich
- Der Vermittler hat einen geschützten Bereich eingerichtet, der nur ausgewählten Anlegern zugänglich ist. Zugangsinformationen werden separat übermittelt.
- Die in diesem Bereich eingestellten Finanzanlagen werden ausschließlich dort und ggf. per E-Mail an ausgewählte Anleger angeboten. Ein Erwerb außerhalb dieses Bereichs ist nicht möglich.
- Für den geschützten Bereich gelten die gleichen Nutzungsregeln wie für die übrige Plattform.
2. Investitionen in VIP-Anlagen
- Investitionen durch ausgewählte Anleger erfolgen abhängig von der Art der VIP-Anlage entsprechend den Regelungen in Abschnitt B. Abweichend von B I. 2.1 und B II. 2.1 gelten keine Begrenzungen der Anlagehöhe.
- Gesetzliche Prospekt- oder Kurzinformationsblattpflichten (z. B. VIB, PRIIP-KID) finden keine Anwendung. Anleger müssen sich selbstständig über Risiken informieren und ggf. eigene Beratungen einholen.
Stand: April 2022